Zuverlässigkeit bewiesen

Veröffentlicht am: 25. September 2018
Für Aufgaben, bei denen unsere Kunden maximale Flexibilität von unseren Kolleg(inn)en vor Ort verlangen, ist es erforderlich, dass wir jederzeit auf die Wünsche unserer Kunden eingehen und diese direkt vor Ort und zu jeder Zeit entgegennehmen.
Dazu nutzen wir das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, welches unseren Mitarbeitern ermöglicht, direkt auf Weisung unserer Kunden zu handeln. Damit wir so arbeiten dürfen, werden wir durch eine Erlaubnisbehörde überwacht, die regelmäßig unsere Prozesse, Verträge und Vorgehensweisen prüft und eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zunächst auf je ein Jahr befristet erteilt.
Nachdem wir nun mehrere Jahre in Folge bewiesen haben, dass wir absolut zuverlässig sind und die Prüfungen ohne jede Beanstandungen erfolgreich bestanden haben, wurde uns diese Erlaubnis nun wieder erteilt – dieses Mal aber unbefristet.